Start Waffentresore / Waffenschränke Kurzwaffentresore

Kurzwaffentresore

Kurzwaffentresor


Pistolentresor Kassel-Calden 

ihre Kurzwaffen müssen nach dem neuen Waffengesetzt in einem Kurzwaffentresor mind. in der Sicherheitsstufe "B" nach VDMA 24 992 (Stand Ausg,. Mai 95)oder in einem Pistolenschrank der Stufe S 2 nach Euro-Norm PN-EN 14450 untergebracht werden. Hier ist auch darauf zu achten, dass die Waffen und die Munition getrennt verschlossen voneinander aufbewahrt werden.

Hier bieten wir verschiedene Tresore und Kurzwaffentresore an. Von der Sicherheitsstufe B nach VDMA 24992 (Stand Mai 1995) bis hin zur VdS Klasse II nach EN 1143-1.


Es gibt alle Größen, Ausstattungen und Sicherheitsstufen mit jeweils Doppelbart-Sicherheitsschlössern oder wahlweise mit Mechanischen Zahlenchlössern oder Elektronischen Zahlenchlössern. Standartmäßig sind all unsere Waffentresore und Waffenschränke mit einem Doppelbart-Sicherheitsschloss ausgestattet.

                                                   Die Ausführungen der Kurzwaffentresore in den Klassen N/0 und den VDS Klassen I und II, sind sehr hochwertig. Alle Tresore sind hier mindestens mit einem Doppelwandigen Korpus und einer Mehrwandigen Türe ausgestattet. Dies wird auch von den Sachversicherern zur Kenntnis genommen und mit hohem Versicherungsschutz belohnt.


Alle Kurzwaffentresore aus diesen Bereichen, sind mit Schaumstoff Waffenhaltern der neuesten Generation ausgestattet. Des weiteren bieten wir auch für Ihre vorhandenen Tresore mit einen Schlüsselschloss die Möglichkeit eines Tauschs auf ein Elekronisches Zahlenschloss.

Sprechen Sie uns einfach an!

Reichen die Waffenhalter Ihnen nicht? Dann können Sie unsere Kurzwaffentresore auch nachrüsten oder erweiteren. Auch eignen sich viele Modelle für einen Einbau in einem Schrank oder einer Schrankwand . Diese Möbeleinsatztresore werden Sie vor allem in unseren Serien Sonthofen, Kassel-Calden und Emmerich-Goch finden. Damit sind diese fast nicht mehr zu sehen. Oder stellen Sie die Pistolentresore frei im Keller  oder in einem Zimmer auf und verankern diese mit dem Boden oder der Wand.



Waffen und Munition keine Trennung mehr nötig

 

In Kurzwaffentresoren / Pistolentresoren der Sicherheitsstufe VdS N (0) oder einer höheren , darf die Munition gemeinsam mit den  Waffen gelagert werden . Hier ist keine Trennung mehr notwendig.


Alle weiteren Informationen können Sie unserer Übersicht zum Thema Waffenaufbewahrung und Waffenrecht nachlesen.