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Tresore - Waffengesetz

Bereits seit dem 1. April 2003 gilt in Deutschland das neue Waffengesetz. Die zugehörige Allgemeine Waffengesetz-Verordung ist seit dem 1. Dezember 2003 in Kraft. Erstmals wurde darin detailliert geregelt, wie Waffenbesitzer ihre Waffen und Ihre Munition im privaten Bereich aufzubewahren haben.

Die detaillierten Vorschriften sind im § 36 Waffengesetz (WaffG) sowie § 13 Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV) geregelt.

In der Übersicht zur Aufbewahrung von Waffen und Munition" finden Sie außerdem noch einmal alle wichtigen Informationen zusammengefasst und in einer übersichtlichen Grafik dargestellt.

Sollten Sie jedoch nicht sicher sein, was für einen Schrank Sie für Ihre Waffen und Munition benötigen oder ob Ihr "alter" Waffenschrank noch gesetzeskonform ist, sprechen Sie mit Ihrer zuständigen Behörde. In der Regel sind dies die Ordnungsämter oder Polizeibehörden, die auch die entsprechenden Waffenschrankkontrollen durchführen.

Selbstverständlich sind aber auch unsere Fachberater Experten auf diesem Gebiet und stehen Ihnen jederzeit gerne für Ihre Fragen zur Verfügung. Rufen Sie uns einfach!