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Gefahrstoffschränke

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Informationen zur Gefahrstofflagerung

 

Aufstellung und Lagerung

Zum Schutz des Grundwassers müssen Behälter, in denen brennbare oder nicht brennbare wasserge-fährdende Flüssigkeiten gelagert werden, durch geeignete Auffangwannen gegen Auslaufen gesichert werden. Offene Auffangwannen dürfen nur auf regen-geschützten, ebene Flächen aufgestellt werden.

 

Herstellung von Auffangwannen

Anlagen zur Lagerung wassergefährdender oder brennbarer Flüssigkeiten dürfen nur von Fachbetrieben nach WHG § 19 I ausgeführt werden. Diese unterliegender ständigen Kontrolle einer unabhängigen Überwachungsstelle (z. B. TÜV oder Dekra). Zusätzlich ist für die Fertigung der große Schweißnachweis gem. DIN 18 800 erforderlich.

 

Größe der Auffangwannen

Eine Auffangwanne muss den Inhalt des größten gelagerten Gebindes, mindestens jedoch 10% der gelagerten Menge aufnehmen können.

ACHTUNG! Sofern in Wasserschutzgebieten die Lagerung zugelassen ist, muss die gesamte gelagerte Menge aufgefangen werden können.

 

Werkstoff der Auffangwannen

Die Korrosionsbeständigkeit der verwendeten Werkstoffe sowie ihre Verträglichkeit mit den eingelagerten Stoffen muss nachweislich sichergestellt sein.

Hierfür ist der Betreiber verantwortlich!

Bitte beachten Sie dazu  immer die Beständigkeitslisten und Gefahrstoffdatenblätter des zu lagernden Mediums. TIP: Sollte wider Erwarten aus den Beständigkeitslisten keine Vorgabe zu entnehmen sein, kann der Werkstoff meist dem des Transportgebindes entsprechen.

 

Stahl-/Edelstahl-Auffangwannen:

Bei vielen chemischen Stoffen können Auffangwannen aus Stahl eingesetzt werden. Einen hochwertigenSchutz, insbesondere gegen viele aggressive Stoffe bietet Edelstahl.

 

GFK-/Polyethylen-Auffangwannen

Bei ätzenden Stoffen wie z.B. Säuren und Laugen, ist häufig der Einsatz von Auffangwanne aus Kunststoff wie z. B. GFK (duro plastische Grundstruktur mit Glasfaserverstärkung) oder PE (Polyethylen) erforderlich

 

 

Einstufung brennbarer Flüssigkeiten gem. § 4 der Gefahrstoffverordnung: Bezeichnung Gefahrsymbol Flammpunkt

Flammpunkt über 55°C-> 55 °CEntzündlich-> 21°C und < 55°CLeicht entzündlichF (leicht entzündlich)> 0°C und < 21°CHoch entzündlichF+ (hoch entzündlich)< 0°C, Siedepunkt max. 35°C

piktogramm

Die Wassergefährdungsklassen (WKG)

auf Basis der VwVwS vom 17.05.1999:

 

WGK 1 schwach wassergefährdend

WGK 2 wassergefährdend

WGK 3 stark wassergefährdend

 

 

Bei Mischungen ist vorrangig die Komponente mit der höchsten WGK ausschlaggebend!

 

 

Erklärung der verwendeten Begriffe und Abkürzungen

ADR / RID Vorschriften zur Beförderung gefährlicher Güter auf Straße und Schiene Betr. Sich V Betriebssicherheitsverordnung DIBt Deutsches Institut für Bautechnik GGVS / GGVE Vorschriften zur Beförderung gefährlicher Güter auf Straße und Schiene IBC / KTC International zugelassene Großpackmittel für flüssige Güter Stawa- R Stahlwannen-Richtlinie bis 1.000 Liter TRbF Technische Regeln für brennbare Flüssigkeiten TRGTechnische Regeln für Druckgase ÜHP Übereinstimmungserklärung des Herstellers nach Prüfung des Produktes durch ein anerkanntes Institut VAwS Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährden den Stoffen WGK Wassergefährdungsklasse WGH Wasserhaushaltsgesetz.

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